Casinos ohne Schweizer Lizenz
Anbieter ohne Konzession der ESBK dürfen in der Schweiz nicht anbieten, und ihre Domains werden von den Providern gesperrt. Was das für Spielerinnen und Spieler heisst, wird selten sauber auseinandergehalten — hier steht es kurz, dann das Prüfwerkzeug für die Domain und danach die Rechtslage mit der jeweiligen Norm.
Wer in der Schweiz bei einem ausländischen Anbieter spielt, macht sich nicht strafbar. Die Strafnorm richtet sich gegen den, der das Spiel anbietet — nicht gegen den, der spielt (Art. 130 BGS).
Zwei Punkte sind trotzdem zu kennen: Einsätze können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Gewinne sind hier anders zu versteuern als bei einem Schweizer Casino. Beides steht weiter unten mit Quelle.
Steht dieser Anbieter auf der Sperrliste?
Sperrcheck
Die ESBK führt das Verzeichnis der in der Schweiz nicht bewilligten Online-Spielangebote. Die Fernmeldedienstanbieter sperren den Zugang zu diesen Domains auf Netzebene, gestützt auf Art. 86 Abs. 3 BGS.
Zur vollständigen Sperrliste →Die Rechtslage in drei Punkten
Spielen ist nicht strafbar
Wer als volljährige Person an einem nicht bewilligten Spielangebot teilnimmt, macht sich nicht strafbar. Die Strafnorm richtet sich gegen den, der solche Spiele anbietet, organisiert oder zur Verfügung stellt.
Einsätze können eingezogen werden
Läuft ein Strafverfahren gegen den Anbieter, können Einsätze und allfällige Gewinne eingezogen werden. Das trifft dann auch Spielerinnen und Spieler, die selber nichts Strafbares getan haben.
Der Gewinn ist voll steuerpflichtig
Gewinne bei einem Schweizer konzessionierten Casino sind bis zu einer hohen Freigrenze steuerfrei. Gewinne bei ausländischen Anbietern sind es nicht — sie zählen voll als Einkommen und gehören in die Steuererklärung.
Warum das hier so ausführlich steht. In der Suche findet man meist nur den ersten Punkt — «für Spieler nicht strafbar» — und dann direkt eine Anbieterliste. Die beiden anderen Punkte kosten im Ernstfall Geld, stehen aber fast nirgends. Quellen: Art. 130 BGS, Merkblatt des EJPD zum Spielen auf illegalen Online-Seiten, Eidgenössische Steuerverwaltung.
Welche Lizenz ein Anbieter stattdessen hat
| Lizenz | Aufsicht | Was sie leistet | Was sie nicht leistet |
|---|---|---|---|
| Malta — MGA | EU-Behörde, öffentliches Register | Beschwerdestelle, Spielerschutzauflagen, getrennte Kundengelder | Keine Schweizer Bewilligung. Die Domain kann trotzdem auf der Sperrliste stehen. |
| Curaçao — CGCB | Seit 2024 direkte Aufsicht statt Sub-Lizenzen | Lizenznummer ist prüfbar, Betreiber muss erreichbar sein | Kein durchsetzbarer Beschwerdeweg für Spieler aus der Schweiz. |
| Anjouan | Registrierung, kaum materielle Aufsicht | Formale Existenz des Betreibers | Praktisch keine Prüfung von Spielintegrität oder Auszahlungspraxis. |
| Costa Rica | Gewerbeschein, keine Glücksspielaufsicht | — | Keine Glücksspielregulierung im eigentlichen Sinn. Nur ein Firmensitz. |
Die letzte Spalte ist die wichtigere. Lizenzsiegel auf der Startseite eines Casinos sagen wenig darüber aus, ob eine Auszahlung im Streitfall durchsetzbar ist — und keine dieser Lizenzen ersetzt eine Schweizer Bewilligung.
Spielerschutz ohne ESBK
Die Selbstsperre greift nicht
Wer sich in der Schweiz sperren liess, ist im Ausland unbekannt. Die Spielsperre nach BGS bindet nur konzessionierte Schweizer Anbieter. Das ist das stärkste Argument gegen diese Anbieter — und es lässt sich nicht wegdiskutieren.
Einzahlungslimiten fehlen
Schweizer Anbieter müssen Limiten anbieten und auffälliges Spielverhalten erkennen. Im Ausland ist das freiwillig. Wo ein Anbieter es trotzdem tut, halten wir es in der Rangliste fest.
Wo es Hilfe gibt
Beratung und Selbstsperre unabhängig vom Anbieter: sos-spielsucht.ch. Kostenlos und anonym, auch für Angehörige.
Die Rangliste mit den Messwerten steht auf der Startseite. Dort ist zu jedem Anbieter die selber gemessene Auszahlungsquote, der Sperrstatus und der Beleg dazu aufgeführt.
Zur RanglisteHäufige Fragen
Ist ein Casino ohne Schweizer Lizenz legal?
Für den Anbieter nicht — ohne Konzession darf er in der Schweiz nicht anbieten. Für die Spielerin und den Spieler ist die Teilnahme nach Art. 130 BGS nicht strafbar. Zwei verschiedene Fragen, die oft vermischt werden.
Warum ist die Seite trotzdem erreichbar / nicht erreichbar?
Die ESBK führt eine Sperrliste, die Provider auf Netzebene umsetzen. Steht eine Domain darauf, landet der Aufruf auf einer Hinweisseite des Bundes. Anbieter weichen dann oft auf eine neue Domain aus — die später wieder auf der Liste landet.
Muss ich Gewinne aus einem Casino ohne Schweizer Lizenz versteuern?
Ja. Die Steuerbefreiung gilt nur für Gewinne bei Schweizer konzessionierten Spielbanken. Gewinne bei ausländischen Anbietern sind voll steuerpflichtiges Einkommen — unabhängig davon, ob der Anbieter gesperrt ist oder nicht.
Greift die Schweizer Selbstsperre auch dort?
Nein. Die Spielsperre nach BGS bindet nur konzessionierte Schweizer Anbieter. Wer sich hier sperren liess, wird im Ausland nicht erkannt — das ist das ernsteste Argument gegen diese Anbieter.
Woran erkenne ich ein unseriöses Casino ohne CH-Lizenz?
An fehlendem Impressum, an einer Lizenznummer, die sich im Register nicht finden lässt, an Bonusbedingungen, die die Auszahlung praktisch verunmöglichen — und an einer RTP-Fassung, die unter der Herstellerangabe liegt.
Was ist der Unterschied zu einem ausländischen Online Casino?
Keiner — es sind zwei Namen für dieselbe Sache. Die ausführliche Rangliste mit den Messwerten steht auf der Seite ausländische Online Casinos.